In der EKHN ist die Zuständigkeit geregelt in der Verwaltungsordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau (Schulamtsverordnung – SchulAVO) vom 16.4.2015, insbesondere in §3 Aufgaben der Leitungen der kirchlichen Schulämter Zuständig sind die kirchlichen Schulämter in Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach und Wiesbaden.