Fachkonferenzmappe Religionsunterricht

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der evangelische und katholische Religionsunterricht findet in Hessen als konfessioneller Religionsunterricht statt. Er ist damit eine sogenannte „res mixta“, also ein Gegenstand, für den sowohl der Staat als auch die jeweilige Religionsgemeinschaft in unterschiedlicher Form Verantwortung übernehmen.  Dies hat zur Folge, dass auf der rechtlichen Ebene so manches für den Religionsunterricht anders geregelt ist als für die restlichen Fächer des Kanons. Auch wenn der Religionsunterricht, wie andere Fächer auch, ordentliches Lehrfach ist, so springt allein schon seine Verankerung im Grundgesetz als Besonderheit in die Augen.   

In den letzten Jahren haben die Religionslehrkräfte beider Konfessionen vor Ort immer stärker die Rolle der Anwaltschaft für ihr Fach Religion übernommen. Sie treten ein für die sachgemäße Umsetzung des Religionsunterrichtes an ihrer Schule und kämpfen für dessen Plausibilität, sowohl im Gespräch mit Eltern als auch mit den Schulleitungen. Damit leisten sie und mit ihnen die jeweiligen Fachkonferenzen an den Schulen einen strategisch wichtigen und entscheidenden Beitrag für die Zukunft des Religionsunterrichtes.

Um diese Anwaltschaft möglichst gut wahrnehmen zu können, bedarf es zum Teil einer umfangreichen Kenntnis und eines guten Verständnisses für die juristische Komplexität des Faches Religion. Das Religionspädagogische Institut der EKKW und der EKHN (RPI) und das Dezernat Religionsunterricht des Bistums Fulda wollen den Lehrkräften mit dieser digitalen „Fachkonferenzmappe“ hierzu das nötige Handwerkszeug zur Verfügung stellen. In dieser „Fachkonferenzmappe“ finden Sie eine umfangreiche Sammlung relevanter (Rechts-) Texte, die den Religionsunterricht betreffen:  die entsprechenden juristischen Texte, Lehrplanvorgaben, Texte zum Verhältnis Kirche und Schule, zu gottesdienstlichen Feiern in der Schule, zur Schulseelsorge und Schulpastoral und schließlich alle notwendigen Kontaktdaten.

Bei dieser „Fachkonferenzmappe“ handelt es sich um ein ökumenisches Projekt. Dies soll ein Zeichen der Ermutigung sein, dass diese beiden Fächer näher zusammenrücken und zum Wohle der Schüler*innen kooperieren. Es ist auch ein Spiegel der bereits an vielen Schulen gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen ev. und kath. Lehrkräften und zum Teil gemeinsamen Fachkonferenzen.
Bei dieser „Fachkonferenzmappe“ handelt es sich um ein digitales Projekt. Dies bedeutet, dass das RPI und die Schulabteilung des Bistums Fulda sich bemühen, diese Mappe stets aktuell zu halten. Anders als bei einem Printprodukt können wir in dieser Mappe die Informationen, Texte, Adressen, etc. kontinuierlich verändern und auf Stand halten.

Wir hoffen, diese „Fachkonferenzmappe“ wird zu einem hilfreichen Werkzeugkoffer für Ihre Arbeit an Ihrer Schule.
Wir danken allen Lehrkräften für ihr Engagement im und für den Religionsunterricht.


Für das RPI
Uwe Martini, Direktor

 

Für das Dezernat Religionsunterricht im Bistum Fulda
Johannes Bohl