Fachkonferenzmappe Religionsunterricht

3.3 Erlass Religionsunterricht (HKM)

Im Erlass ist Folgendes geregelt:
I          
Bedeutung und Stellung des Religionsunterrichts; eingerichtete Religionsunterrichte
II         
Mitbestimmung der Kirchen und Religionsgemeinschaften; Schulversuche
III        
Religionslehrerinnen und Religionslehrer
IV        
Abdeckung des Religionsunterrichts; Personalplanung
V         
Unterrichtsorganisation
VI        
Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht
VII      
Besonderheiten bei der Bildung von Lerngruppen im evangelischen und katholischen Religionsunterricht
VIII     
Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an kirchlichen Veranstaltungen und Zusammenarbeit im Rahmen der Öffnung der Schule
IX        
Staatliche Schulaufsicht; kirchliche und religionsgemeinschaftliche Einsichtnahme